rapidmail Affiliate AGB
der
Positive Group Deutschland GmbH
Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 18a
79106 Freiburg im Breisgau
PRÄAMBEL
rapidmail ist ein Software Tool für professionelles E-Mail Marketing. Mit rapidmail lassen sich Newsletter einfach erstellen und versenden und ihre Erfolge auswerten. So können Kunden von rapidmail zuverlässig und organisiert Neukunden gewinnen. rapidmail zeichnet sich durch enorm hohe Kundenzufriedenheit, sichere, DSGVO-konforme Serverstandorte sowie perfekte Zustellraten aus.
Um rapidmail noch bekannter zu machen und die Buchungen der Leistungen von rapidmail zu erhöhen, haben wir das rapidmail Affiliate Programm ins Leben gerufen. Hierbei hast Du als Affiliate „Partner“ von rapidmail die Möglichkeit über die Bewerbung von rapidmail durch in Deine Kommunikation eingebundene Werbebanner an Registrierungen und Buchungen von rapidmail Leistungen zu partizipieren. Mit Akzeptanz dieser rapidmail Affiliate AGB kommt zwischen uns eine Affiliate Partnerschaft zustande. Die Regelungen aus dieser Affiliate Partnerschaft sind aus den unten stehenden Regelungen ersichtlich.
1. VERTRAGSGEGENSTAND
(1) Der Partner erbringt die in dieser Affiliate Partnerschaft genannten Leistungen zu den genannten Konditionen. Der Partner hat zudem alle weiteren Vorgaben, Hinweise, Verfahrensbeschreibungen und Handlungsanweisungen von rapidmail zu befolgen.
(2) Der Partner ist allein dafür verantwortlich, dass die Vorgaben, Standards und/oder (Geschäfts-)Bedingungen der digitalen Medien & Plattformen des Internets, deren er sich zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen bedient, sowie alle sonstigen Rechte Dritter, beachtet werden.
2. ALLGEMEINE LEISTUNGSBESCHREIBUNG
(1) Der Partner erhält von rapidmail einen persönlichen Empfehlungslink sowie – optional – von rapidmail bereitgestellte, vorgestaltete digitale Werbebanner, in welche der Empfehlungslink integriert ist (nachfolgend gemeinsam „Empfehlungsmedien“).
Registriert sich ein Kontakt, Nutzer, Endkunde des Partners oder ein sonstiger Dritter (nachfolgend „Neukunde“) innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Weitergabe des Empfehlungslinks bzw. der Veröffentlichung eines Werbebanners nach einem Klick auf den Empfehlungslink bei rapidmail und bestätigt die Registrierung oder bucht innerhalb dieses Zeitraums eine kostenpflichtige Leistung, so kann rapidmail dieser Registrierung und Buchung den entsprechenden Partner zuordnen.
(2) Der Partner kann die Empfehlungsmedien in seine Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail-Kommunikation, Website, Social-Media-Beiträge oder vergleichbare digitale Veröffentlichungen) integrieren, um Neukunden auf die Leistungen von rapidmail aufmerksam zu machen. Durch Klick auf den Empfehlungslink können interessierte Neukunden rapidmail registrieren und Leistungen buchen.
(3) Der Partner ist in der Art, Weise und Häufigkeit der Nutzung der Empfehlungsmedien frei, vorbehaltlich der Regelungen dieser Affiliate-AGB.
(4) Sollte rapidmail Vorgaben zur Gestaltung oder Darstellung der Empfehlungsmedien oder sonstigen Veröffentlichungen machen, hat der Partner diese einzuhalten. Sofern rapidmail derartige Vorgaben macht, wird der Partner insoweit von seiner Pflicht zur Gestaltung nach gesetzlichen Vorgaben befreit. Die Pflicht zur korrekten werblichen Kennzeichnung gemäß Ziff. 5 bleibt hiervon unberührt und obliegt dem Partner weiterhin selbstständig.
(5) Veröffentlichungen des Partners dürfen keine Hinweise, Verlinkungen oder Inhalte enthalten, die mit rapidmail konkurrierende Produkte, Marken oder Unternehmen bewerben oder vermitteln.
(6) Veröffentlichungen des Partners dürfen keine pornographischen, alkoholbezogenen oder sonstigen sittenwidrigen, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, politisch extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte enthalten. Politische Werbung sowie die Verbindung von Veröffentlichungen mit Tabak-, Tabakerzeugnissen, Rauchzubehör oder illegalen Drogen ist untersagt.
(7) Der Partner ist allein verantwortlich dafür, dass seine Veröffentlichungen keine Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
(8) Vom Partner im Zusammenhang mit Veröffentlichungen veranstaltete Aktionen (z. B. Gewinnspiele) sind stets rechtskonform auszugestalten.
(9) Verstößt der Partner mit seinen Veröffentlichungen gegen geltendes Recht oder gegen die in Ziff. 4 genannten Loyalitätspflichten, hat er die Veröffentlichung unverzüglich zu korrigieren. Ist eine Korrektur nicht möglich, ist die Veröffentlichung unverzüglich zu entfernen.
(10) Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der von rapidmail bereitgestellten Werbematerialien oder sonstigen Leistungen ist unzulässig.
(11) Verstößt der Partner gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten aus dieser Affiliate-Partnerschaft und wird rapidmail hierdurch von Dritten in Anspruch genommen, hat der Partner rapidmail von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche von rapidmail.
3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN FÜR RAPIDMAIL
rapidmail wird den Partner bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen fördern und unterstützen. Insbesondere wird rapidmail dem Partner jeweils rechtzeitig und auf Anfrage alle erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
4. LOYALITÄTSPFLICHTEN
(1) Der Partner verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit in der Affiliate Partnerschaft keine Veröffentlichungen für Produkte und/oder Dienstleistungen vorzunehmen, die mit dem Produkt und/oder der Dienstleistung von rapidmail im Wettbewerb stehen oder aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise als Konkurrenzprodukte und/oder Konkurrenzdienstleistungen angesehen werden können.
(2) Der Partner verpflichtet sich, während der Dauer dieser Affiliate Partnerschaft und in einem hierauf
folgenden angemessenen Zeitraum (mindestens 12 Monate), keine Äußerungen zu tätigen, die geeignet sind, die Produkte und/oder Dienstleistungen von rapidmail zu schädigen, geeignet sind, den Ruf von rapidmail zu schädigen.
(3) Nachdem die Parteien gemäß Ziff. 1 Abs. 2 dieser Affiliate AGB für die Zusammenarbeit im Rahmen der Affiliate Partnerschaft konkrete Leistungspflichten vereinbart haben, hat sich der Partner hieran zu halten. Eine Lösung von dieser Zusage ist nur aus wichtigem Grund möglich.
(4) Die zur Verfügung gestellten Werbebanner und Affiliate Links sowie die gesamte dazugehörige technische
Gestaltung darf nicht behindert oder gestört werden. Eine Behinderung oder Störung liegt insbesondere darin, dass der Partner bzw. durch Verschulden des Partners veranlasste Dritte entsprechende Prozesse, Registrierungen, Buchungen etc. manipulieren oder versuchen, diese zu manipulieren oder sonstwie in unrechtmäßiger, unfairer und/oder unlauterer Weise versuchen, sich in einer nicht von der Affiliate Partnerschaft bzw. in einem nicht vom Gesetz gedeckten Zweck Vorteile für sich oder Neukunden oder Dritte verschaffen.
(5) Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Loyalitätspflichten hat der Partner bei entsprechender Aufforderung durch rapidmail Veröffentlichungen, die der Partner im Rahmen der Affiliate Partnerschaft getätigt hat, unverzüglich zu löschen bzw. künftige Veröffentlichungen zu unterlassen. Weiterhin entfällt, ggf. rückwirkend und im Umfang eines der Schwere des Verstoßes gerecht werdenden angemessenen Verhältnisses, der Vergütungsanspruch des Partners.
5. KORREKTE KENNZEICHNUNG
(1) Dem Partner ist bekannt, dass es gesetzliche Vorgaben (insbesondere aus MStV, DDG und UWG) zur korrekten Kennzeichnung von Veröffentlichungen, die werbliche Inhalte aufweisen, gibt. Weiterhin ist dem Partner bewusst, dass sowohl er als auch rapidmail selbst bei einer unzureichenden Kennzeichnung mit Sanktionen wie insbesondere Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadensersatzverlangen sowie Bußgeldern zu rechnen haben.
(2) Der Partner ist allein dafür verantwortlich, sich über den Inhalt der rechtlich relevanten Regelungen selbstständig zu informieren und alle Veröffentlichungen in Übereinstimmung mit den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen. Er hat hierbei stets den Grundsatz zu beachten, dass Werbung klar erkennbar und vom übrigen Inhalt einer Veröffentlichung deutlich getrennt sein muss. Sollte rapidmail Vorgaben zur werblichen Kennzeichnung von Veröffentlichungen machen, so wird der Partner im Rahmen dieser Vorgabe von seiner Verantwortlichkeit zur gesetzeskonformen Kennzeichnung befreit.
(3) Der Partner stellt rapidmail von jeglicher Haftung und/oder Inanspruchnahme durch Behörden oder Dritte, die auf einer nicht dem Gesetz genügenden Kennzeichnung beruht, auf erstes Anfordern frei. Unzureichend gekennzeichnete Veröffentlichungen werden zudem nicht vergütet.
6. VERGÜTUNG, VERSTEUERUNG & ABGABEN
(1) Der Partner erhält für seine Leistungen im Rahmen der Veröffentlichungen bei Einhaltung der in diesen AGB, insbesondere der in Ziff. 2 genannten Bedingungen, eine Provision gem. folgender Ausgestaltung.
a. Sobald ein Neukunde sich innerhalb von einem Jahr ab dem Datum des Versendens bzw. der Veröffentlichung des Werbebanners nach einem Klick auf den (Affiliate-)Link im Werbebanner über den Affiliate Link im Werbebanner bei rapidmail registriert und die Registrierung bestätigt, erhält der Partner eine Gutschrift in Höhe von 10,00 EUR auf das von ihm angegebene Bankkonto. Der Neukunde erhält nach erfolgreicher Registrierung ebenfalls eine Gutschrift in Höhe von 10,00 EUR, dies jedoch in Form eines nicht auszahlbaren und nicht übertragbaren rapidmail Guthabens in seinem rapidmail Konto.
b. Entscheidet sich der Neukunde für eine kostenpflichtige Leistung von rapidmail und bucht diese innerhalb von einem Jahr ab dem Datum des Versendens bzw. der Veröffentlichung des Werbebanners nach einem Klick auf den (Affiliate-)Link im Werbebanner erfolgreich, erhält der Partner eine weitere Gutschrift in Höhe von 100,00 EUR auf das von ihm angegebene Bankkonto. Der Neukunde erhält in diesem Fall nach der erfolgreichen Buchung der kostenpflichtigen Leistung von rapidmail ebenfalls eine weitere Gutschrift in Höhe von 100,00 EUR, dies jedoch in Form eines nicht auszahlbaren und nicht übertragbaren rapidmail Guthabens in seinem rapidmail Konto.
c. Pro Monat können pro Partner maximal 2.500 € vergütet werden, unabhängig von der Anzahl der über den Affiliate-Link im Werbebanner in der Kommunikation des Partners gewonnenen Neukunden oder Registrierungen.
Für die Ausstellung der Gutschriften sind folgende Angaben erforderlich:
- DE umsatzsteuerpflichtige Leistungen:
- vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens sowie Kundennummer bei rapidmail
- Angabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).
- Die Gutschrift erfolgt brutto, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Der Partner ist verantwortlich für die korrekte Angabe und Versteuerung der Vergütung
in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen.
- DE keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen:
- vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens sowie Kundennummer bei rapidmail
- Angabe des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG oder Bestätigung, dass keine
umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbracht werden. - Die Gutschrift erfolgt netto, ohne Ausweisung der Umsatzsteuer.
- Der Partner ist verantwortlich für die korrekte Angabe und Versteuerung der Vergütung in
seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen.
- Ausland Unternehmen:
- vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens sowie Kundennummer bei rapidmail
- Angabe der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Landes des Partners.
- Die Gutschrift erfolgt ohne deutsche Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren).
- Der Partner ist verantwortlich für die korrekte Angabe und Versteuerung der Vergütung
in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen.
(2) Etwaige Ansprüche auf Ersatz von erforderlichen und mit seiner Leistung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen hat der Partner nicht.
(3) Der Partner erhält die hierdurch entsprechend auf ihn entfallende Provision jeweils zu Beginn eines Folgemonats für den jeweils abgelaufenen Monat. Vorgenanntes gilt jedoch nur, wenn der entsprechende Neukunde nicht wirksam von der Buchung kostenpflichtiger Leistungen von rapidmail zurücktritt, seine Willenserklärung zur Buchung der kostenpflichtigen Leistungen von rapidmail wirksam widerruft oder aus sonst einem Grund den Vertrag zur Buchung der kostenpflichtigen Leistungen von rapidmail rechtmäßigerweise anficht, für unwirksam erklärt, rapidmail den Vertrag aus Kulanz storniert oder Ähnliches.
(4) Klickt der Neukunde mehrere verschiedene Affiliate Links in Werbebannern verschiedener Partner, bevor er sich bei rapidmail registriert, so wird die Provision dem Partner mit dem Affiliate Link gutgeschrieben, der zuletzt vom Neukunden geklickt wurde.
(5) Verwendet der Neukunde nach dem Klick auf den Affiliate Link für die Registrierung ein anderes Gerät, einen anderen Webbrowser oder löscht seine Browser-Daten inkl. der Cookies oder verwendet den Inkognito-Modus seines Webbrowsers, so ist für uns keine Zuordnung mehr zum Affiliate Programm möglich. In diesem Fall wird dem Partner auch keine Provision gutgeschrieben.
(6) Leistungen, die vereinbart, jedoch vom Partner aus eigens verschuldeten Gründen nicht erbracht wurden, werden nicht vergütet. Etwaig hierauf bereits geleistete Vergütungen sind vom Partner nach Aufforderung durch rapidmail unverzüglich zurückzuzahlen.
(7) Mit Auszahlung der Vergütung sind alle Vergütungsansprüche des Partners im Zusammenhang mit seinen Leistungen im Rahmen der Kampagne und der unter Ziff. 7 dieses Vertrags geregelten Einräumung von Rechten abgegolten.
(8) Geschenke und kostenfreie Zuwendungen an den Partner können vom letzteren selbstständig als Einnahme zu versteuern sein. Sofern rapidmail den Partner nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass rapidmail das Geschenk und/oder die kostenfreie Zuwendung bereits versteuert hat, ist der Partner zur ordnungsgemäßen Versteuerung verpflichtet.
7. RECHTEEINRÄUMUNG
(1) Der Partner überträgt, sofern entsprechend mit rapidmail vereinbart, die Rechte und Nutzungsrechte an seinen Leistungen und Veröffentlichungen sowie deren weiteren Merkmalen (insbesondere Designrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte) insoweit auf rapidmail, als dass sie mit dem Inhalt der Affiliate Partnerschaft in Verbindung stehen. rapidmail nimmt diese Übertragung hiermit an.
(2) Der Partner garantiert, zur Einräumung der oben genannten Rechte berechtigt zu sein. Im Falle der Verletzung stellt der Partner rapidmail von jeder Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3) Sind zum Zeitpunkt der Beendigung der Affiliate Partnerschaft bzw. zum Zeitpunkt eines Ablaufs der Nutzungsrechteeinräumung eigene Veröffentlichungen des Partners bzw. durch rapidmail getätigte Veröffentlichungen, die durch die Leistungen des Partners unter der Affiliate Partnerschaft entstanden sind, online oder offline verfügbar, müssen diese nicht gelöscht werden. Die vertraglich zugesicherte Nutzungsrechteeinräumung gilt insoweit entsprechend unentgeltlich fort.
8. GEHEIMHALTUNG
(1) rapidmail und der Partner verpflichten sich, alle ausgetauschten Informationen, gleich ob schriftlich, mündlich, digital etc., vertraulich zu behandeln und nicht zu außervertraglichen Zwecken zu nutzen bzw. ohne vorherige schriftliche Einwilligung an Dritte weiterzuleiten.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Emailkorrespondenz zwischen den Parteien, interne Informationen über rapidmail Informationen und Präsentationen, (Informations- und Geschäfts-)Material, insbesondere vergütungsrelevante Informationen, alle Informationen betreffend die vorliegende Affiliate Partnerschaft, sämtliche Informationen über Budgets, Preisgestaltung und Vergütungen von rapidmail.
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrags bereits bekannt waren, die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich waren, die die jeweils andere Partei ausdrücklich schriftlich zur Weitergabe freigegeben hat, die die jeweils andere Partei rechtmäßig erhalten hat, die die jeweils andere Partei selbst entwickelt hat, die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder behördlicher Anordnung offen gelegt werden müssen.
(4) Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung der Affiliate Partnerschaft für einen Zeitraum von 2 Jahren fort. Zur Verfügung gestellte Unterlagen sind binnen einer Frist von 14 Tagen nach entsprechendem Verlangen herauszugeben.
9. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG & RÜCKTRITT
(1) Die Laufzeit dieser Affiliate Partnerschaft beginnt mit ihrer Akzeptanz. Die Affiliate Partnerschaft kann von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Parteien jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt für rapidmail insbesondere dann vor, wenn der Partner seinen Pflichten aus dieser Affiliate Partnerschaft wiederholt in schuldhafter Weise nicht nachkommt, er sich in der Öffentlichkeit rufschädigend über rapidmail äußert, der Partner Veröffentlichungen für ein Konkurrenzprodukt tätigt, der Partner den werblichen Inhalt von Veröffentlichungen wiederholt und schuldhaft nicht ausreichend kenntlich macht. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die Rechtsfolgen aus Ziff. 4 Abs. 5.
(3) Weiterhin steht rapidmail das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieser Affiliate Partnerschaft insbesondere dann zu, wenn der Partner wegen einer Tat, die auch nach deutschem Recht der Strafbarkeit des Strafgesetzbuches unterliegt, in einem beliebigen Land rechtskräftig verurteilt wird, schuldhaft gegen eine ggf. vereinbarte Exklusivitätsverpflichtung oder das Verbot der unerlaubten Warenweitergabe verstößt oder seine Veröffentlichungen entgegen den Vorgaben dieser Affiliate Partnerschaft erstellt, verbreitet und/oder veröffentlicht und/oder wenn rapidmail, insbesondere im Rahmen einer Überprüfung der öffentlich zu dem Partner erhältlichen Informationen, davon Kenntnis erlangt, dass der Partner in seiner Vergangenheit rassistische, gewalttätige, gewaltverherrlichende, politisch
extremistische, sexistische, diskriminierende, beleidigende, verleumderische oder anderweitig rechtswidrige Inhalte veröffentlicht hat. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus den vorgenannten Gründen steht dem Partner kein Anspruch auf Vergütung zu.
(4) Bei Beendigung der Affiliate Partnerschaft, gleich aus welchem Grund, endet auch das Recht auf Gutschrift von Provisionen. Bestehende Affiliate Links werden deaktiviert und haben anschließend keine Funktion mehr.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Affiliate Partnerschaft wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt und anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche wirksame, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Recht, insbesondere UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern es sich bei dem Partner um einen Kaufmann handelt, Berlin. Im Übrigen gelten die gesetzlichen, den Gerichtsstand konkretisierenden Bestimmungen.
(3) Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zu dieser Affiliate Partnerschaft bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend sein).
ERGÄNZENDE SONDERBEDINGUNGEN zur Affiliate-Aktion „Jahresendbonus 2025“ der rapidmail GmbH
Diese Sonderbedingungen ergänzen die Affiliate-AGB der rapidmail GmbH (Stand: 04.11.25) und gelten ausschließlich für den Zeitraum vom 05. November 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 („Aktionszeitraum“).
Im Übrigen gelten die Affiliate-AGB unverändert fort.
1. GELTUNGSBEREICH UND AKTIONSZEITRAUM
(1) Diese Sonderbedingungen finden Anwendung auf alle über das rapidmail-Affiliate-Programm vermittelten Neukunden, deren Registrierung im Zeitraum vom 05.11.2025 bis 31.12.2025 erfolgt.
(2) Nach Ablauf des Aktionszeitraums gelten automatisch wieder die regulären Vergütungsregelungen gemäß den Affiliate-AGB.
2. SONDERVERGÜTUNG
(1) Abweichend von Art. 6 [Vergütungsregelung der Affiliate-AGB] erhält der Affiliate-Partner für jeden im Aktionszeitraum vermittelten Neukunden, der sich über den persönlichen Affiliate-Link registriert und innerhalb des Tracking-Zeitraums eine kostenpflichtige Leistung von rapidmail bucht, eine einmalige Empfehlerprämie in Höhe von 300 € (netto).
(2) Der geworbene, zahlende Neukunde erhält im Rahmen der Aktion weiterhin ein einmaliges Startguthaben in Höhe von 100 €, das ausschließlich zur Nutzung von rapidmail-Diensten eingesetzt werden kann. Dieses Guthaben ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.
(3) Für reine Registrierungen ohne kostenpflichtige Buchung gelten im Aktionszeitraum eine Empfehlerprämie von 30 € und für den geworbenen Neukunden weiterhin ein Startguthaben in Höhe von 10 €, das ausschließlich zur Nutzung von rapidmail-Diensten eingesetzt werden kann. Dieses Guthaben ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.
3. VORAUSSETZUNG UND GÜLTIGKEIT
(1) Maßgeblich für die Teilnahme an der Aktion ist das Datum der Registrierung des Neukunden.
(2) Registrierungen nach dem 31.12.2025 werden nicht mehr nach den Sonderkonditionen vergütet, auch wenn der Affiliate-Link zuvor angeklickt wurde.
(3) Alle weiteren Voraussetzungen des Affiliate-Programms, insbesondere die maximale monatliche Vergütungshöhe, Tracking-Laufzeiten sowie Regelungen zu Ablehnungs- und Rückforderungsgründen, bleiben unverändert gültig.
4. MISSBRAUCHS- UND BETRUGSPRÄVENTION
(1) rapidmail behält sich das Recht vor, verdächtige oder missbräuchliche Registrierungen (z. B. Selbstempfehlungen, doppelte Accounts, künstlich erzeugte Leads) zu prüfen und in diesen Fällen die Auszahlung der Prämie zu verweigern oder zurückzufordern.
(2) Die Auszahlung der Empfehlerprämie kann bei Verdachtsfällen bis zu 30 Tage nach Abschluss der Neukundenprüfung zurückgestellt werden.
(3) Bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoß kann rapidmail den Partner dauerhaft vom Affiliate-Programm ausschließen.
(4) Zur Wahrung der Programm Fairness kann rapidmail ab einer erhöhten Empfehlungsaktivität von mehr als 5 im Monat zusätzliche Validierungsschritte durchführen und Auszahlungen bis zur Bestätigung der Berechtigung pausieren.
5. STEUERLICHE HINWEISE
(1) Die Empfehlerprämie stellt eine umsatzsteuerpflichtige Vergütung dar, sofern der Partner Unternehmer im Sinne des UStG ist.
(2) rapidmail stellt zu diesem Zweck entsprechende Abrechnungsbelege oder Gutschriften aus.
(3) Der Partner ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung der erhaltenen Vergütung.
6. AUSSCHLUSS VON KOMBINATIONEN
Die Sonderaktion kann nicht mit anderen Bonus-, Rabatt- oder Sonderprogrammen kombiniert werden. Individuelle Vergütungsvereinbarungen mit rapidmail bleiben unberührt, soweit sie nicht ausdrücklich auf diese Aktion Bezug nehmen.
7. INKRAFTTRETEN UND AKZEPTANZ
Mit fortgesetzter Nutzung des persönlichen Affiliate-Links im Aktionszeitraum gelten diese Sonderbedingungen als akzeptiert.
Diese Bedingungen treten am 05.11.2025 in Kraft und enden automatisch am 31.12.2025.