Allgemeine Geschäftsbedingungen
rapidmail
Empfehlungsprogramm
Positive Group Deutschland GmbH
Ingeborg-Krummer-Schroth-Straße 18a
79106 Freiburg im Breisgau
Präambel
rapidmail ist ein Software Tool für professionelles E-Mail Marketing. Mit rapidmail lassen sich Newsletter einfach erstellen und versenden und ihre Erfolge auswerten. So können Kunden von rapidmail zuverlässig und organisiert Neukunden gewinnen. rapidmail zeichnet sich durch enorm hohe Kundenzufriedenheit, sichere, DSGVO-konforme Serverstandorte sowie perfekte Zustellraten aus.
Um rapidmail noch bekannter zu machen und die Buchungen der Leistungen von rapidmail zu erhöhen, haben wir das rapidmail Empfehlungsprogramm ins Leben gerufen. Hierbei haben Sie als „Empfehler“ von rapidmail die Möglichkeit, über die Bewerbung von rapidmail durch einen persönlichen, individuellen Empfehlungslink an Registrierungen und Buchungen von rapidmail Leistungen zu partizipieren. Mit Akzeptanz dieser rapidmail Empfehlungsprogramm AGBs kommt zwischen rapidmail und Ihnen eine Partnerschaft zustande. Die Regelungen aus dieser Partnerschaft sind aus den unten stehenden Regelungen ersichtlich.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am rapidmail Empfehlungsprogramm („Programm“).
(2) Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an juristische Personen.
(3) Mit der Teilnahme erkennt der Partner diese Bedingungen als verbindlich an.
2. Vertragsgegenstand
(1) Der Partner empfiehlt rapidmail an potenzielle Neukunden mit Hilfe eines persönlichen Empfehlungslinks.
(2) rapidmail stellt hierfür Tracking-Links und technische Zuordnungsmechanismen bereit (siehe Art. 3).
(3) Ein Anspruch auf Teilnahme oder Fortführung des Programms besteht nicht.
3. Allgemeine Leistungsbeschreibungen
(1) Der Partner erhält von rapidmail einen persönlichen Empfehlungslink sowie – optional – von rapidmail bereitgestellte, vorgestaltete digitale Werbebanner, in welche der Empfehlungslink integriert ist (nachfolgend gemeinsam „Empfehlungsmedien“).
Registriert sich ein Kontakt, Nutzer, Endkunde des Partners oder ein sonstiger Dritter (nachfolgend „Neukunde“) innerhalb von einem Jahr ab dem Datum der Weitergabe des Empfehlungslinks bzw. der Veröffentlichung eines Werbebanners nach einem Klick auf den Empfehlungslink bei rapidmail und bestätigt die Registrierung oder bucht innerhalb dieses Zeitraums eine kostenpflichtige Leistung, so kann rapidmail dieser Registrierung und Buchung den entsprechenden Partner zuordnen.
(2) Der Partner kann die Empfehlungsmedien in seine Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail-Kommunikation, Website, Social-Media-Beiträge oder vergleichbare digitale Veröffentlichungen) integrieren, um Neukunden auf die Leistungen von rapidmail aufmerksam zu machen. Durch Klick auf den Empfehlungslink können interessierte Neukunden sich bei rapidmail registrieren und Leistungen buchen.
(3) Der Partner ist in der Art, Weise und Häufigkeit der Nutzung der Empfehlungsmedien frei, vorbehaltlich der Regelungen dieser Empfehlungsprogramm-AGB.
(4) Veröffentlichungen des Partners dürfen keine pornographischen, alkoholbezogenen oder sonstigen sittenwidrigen, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, jugendgefährdenden, politisch extremistischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder sonst rechtswidrigen Inhalte enthalten. Politische Werbung sowie die Verbindung von Veröffentlichungen mit Tabak-, Tabakerzeugnissen, Rauchzubehör oder illegalen Drogen ist untersagt.
(5) Der Partner ist allein verantwortlich dafür, dass seine Veröffentlichungen keine Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen.
(6) Vom Partner im Zusammenhang mit Veröffentlichungen veranstaltete Aktionen (z. B. Gewinnspiele) sind stets rechtskonform auszugestalten.
(7) Verstößt der Partner mit seinen Veröffentlichungen gegen geltendes Recht oder gegen die in Ziff. 4 genannten Loyalitätspflichten, hat er die Veröffentlichung unverzüglich zu korrigieren. Ist eine Korrektur nicht möglich, ist die Veröffentlichung unverzüglich zu entfernen.
(8) Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der von rapidmail bereitgestellten Werbematerialien oder sonstigen Leistungen ist unzulässig.
(9) Verstößt der Partner gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten aus dieser Empfehlungsprogramm-Partnerschaft und wird rapidmail hierdurch von Dritten in Anspruch genommen, hat der Partner rapidmail von sämtlichen Ansprüchen einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche von rapidmail.
4. Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer oder juristische Personen mit vorhandener Umsatzsteuer-ID.
(2) rapidmail ist berechtigt, Nachweise zur unternehmerischen Tätigkeit anzufordern.
5. Voraussetzungen für einen Provisionsanspruch
(1) Grundvoraussetzungen
Ein Provisionsanspruch entsteht nur, wenn:
- der geworbene Kunde ein tatsächlicher Neukunde ist,
- zuvor keine Geschäftsbeziehung zu rapidmail bestand,
- keine Selbstempfehlung vorliegt,
- der Kunde rapidmail im Rahmen einer eigenen geschäftlichen Tätigkeit nutzt.
(2) Mindestaktivität
Die Provision wird nur fällig, wenn der geworbene Kunde innerhalb von 60 Tagen nach Registrierung:
- mindestens 3 E-Mail-Kampagnen an jeweils mindestens 50 Empfängeradressen versendet,
und - einen kostenpflichtigen Tarif bucht oder kostenpflichtige Funktionen nutzt,
und - mindestens eine erfolgreiche Zahlung an rapidmail geleistet hat.
Alle Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein.
(3) Nachhaltige Nutzung
Eine rein formale Registrierung oder Nutzung, die überwiegend der Provisionsauslösung dient, begründet keinen Anspruch.
rapidmail ist berechtigt, bei objektiven Anhaltspunkten zu prüfen, ob eine wirtschaftlich nachvollziehbare Nutzung vorliegt.
Die Entscheidung erfolgt nach sachlichen Kriterien und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls.
(4) Ausschlusstatbestände
Nicht provisionsfähig sind insbesondere:
- Registrierungen von Privatpersonen ohne geschäftlichen Hintergrund
- Selbstempfehlungen
- Mehrfachregistrierungen innerhalb eines verbundenen Personen- oder Unternehmenskontexts
- künstlich erzeugte oder koordinierte Leads
- kurzfristige Buchungen ohne erkennbare operative Nutzung
- systematische Generierung von Accounts mit überwiegendem Provisionszweck
6. Tracking und Zuordnung
(1) Maßgeblichkeit des rapidmail-Trackings
Maßgeblich für die Zuordnung von Empfehlungen ist ausschließlich das von rapidmail eingesetzte Tracking-System.
Andere Nachweise oder manuelle Zuordnungen sind ausgeschlossen, sofern rapidmail dem nicht ausdrücklich zustimmt.
(2) Link-Laufzeit und Zuordnungsprinzip
Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Click-Prinzip.
Registriert sich ein Neukunde über den Empfehlungslink innerhalb von einem Jahr, kann rapidmail die Empfehlung dem entsprechenden Empfehler zuordnen
Nach Ablauf dieser Laufzeit erfolgt keine Zuordnung mehr.
(3) Kein Anspruch bei Tracking-Ausfall
Kann eine Empfehlung aufgrund technischer Gründe, Browser-Einstellungen, Cookie-Blockern oder sonstiger Umstände nicht erfasst werden, besteht kein Anspruch auf Provision.
7. Prüf- und Zurückbehaltungsrecht
(1) rapidmail ist berechtigt, Provisionen bis zum Ablauf der Mindestaktivitätsfrist sowie zusätzlich bis zu 30 weitere Tage zur Prüfung zurückzustellen.
(2) Erst nach positiver Prüfung aller Voraussetzungen wird die Provision freigegeben.
(3) Werden Voraussetzungen nicht erfüllt, entfällt der Anspruch automatisch.
8. Rückforderung
(1) Wurden Provisionen ausgezahlt, obwohl die Voraussetzungen objektiv nicht vorlagen, ist rapidmail berechtigt, diese zurückzufordern.
(2) Eine Rückforderung erfolgt insbesondere bei nachweislicher missbräuchlicher Gestaltung.
9. Haftung
(1) rapidmail haftet nicht für technische Fehler, Tracking-Ausfälle, Serverstörungen, Datenverluste oder Verzögerungen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet rapidmail nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
10. Kündigung und Ausschluss
(1) Das Programm kann von beiden Seiten mit angemessener Frist beendet werden.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- wiederholt nicht provisionsfähige Registrierungen generiert werden
- gegen diese Bedingungen verstoßen wird
- das wirtschaftliche Ziel des Programms unterlaufen wird
(3) Noch nicht freigegebene Provisionen verfallen, sofern die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind.
11. Änderungen des Programms
(1) rapidmail ist berechtigt, das Programm, die Provisionsstruktur, Mindestaktivitäten, Cookie-Laufzeiten oder sonstige Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
(2) Änderungen werden in geeigneter Form mitgeteilt.
(3) Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
(4) Bei Widerspruch kann rapidmail die Teilnahme am Programm beenden.
12. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Positive Group Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: 09. März 2026